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Netzwerk Pflegeberatung - Telefonische und kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege


Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Eine gute Vorausplanung kann vieles erleichtern und dabei helfen, trotz aller Einschränkungen eine hohe Lebensqualität zu erhalten.

Unsere BKK berät Sie gern über alle Fragen im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung. Aber es gibt Themen, die darüber hinausgehen. Damit wir Ihnen zu diesen wichtigen Themen ein gutes Beratungsangebot machen können, haben wir mit den Verbraucherzentralen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentralen bieten unseren Versicherten eine kostenlose telefonische Pflegeberatung zu folgenden Themen an:


Heim- und Pflegeverträge

Wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen oder einen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, ist es erfoderlich, einen Heim- bzw. Pflegevertrag abzuschließen. Zu diesen Verträgen gibt es zwar einige gesetzliche Rahmenbedingungen, in der Praxis zeigt sich aber immer wieder, dass viele Fragen unbeantwortet bleiben. Das Netzwerk Pflegeberatung hilft hier weiter.


Alternative Wohnformen

In den letzten Jahren hat sich eine Reihe von alternativen Wohnformen für alte und pflegebedürftige Menschen entwickelt, z.B. das betreute Wohnen oder Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige. Das Netzwerk Pflegeberatung gibt Ihnen einen Überblick über die Alternativen zum traditionellen Wohnen bzw. zum Pflegeheim.


Unterhaltsrecht und Sozialhilfe

Die Pflegeversicherung übernimmt mit ihren Leistungen immer nur einen Teil der erforderlichen Pflegeaufwendungen. Häufig kommt es vor, dass Pflegebedürftige ihre Pflege nicht mehr allein mit den Leistungen der Pflegeversicherung und ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen können. Dann sind sie auf die finanzielle Hilfen ihrer Angehörigen oder auf das Sozialamt angewiesen. Beim Netzwerk Pflegeberatung erfahren Sie zum Beispiel, inwieweit Sie Ihr Erspartes einsetzen müssen oder welche Angehörigen verpflichtet sind, Sie zu unterstützen.


Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Durch Alter, Krankheit oder Demenz kann es passieren, dass Menschen nicht mehr selbst ihren Willen bezüglich ihrer Pflege und medizinischen Behandlung äußern können. Für diesen Fall ist es ratsam, in gesunden Tagen Vollmachten oder Verfügungen zu verfassen, die genau regeln, wie die Behandlung und Pflege im "Ernstfall" gestaltet werden soll. Dies ist übrigens auch schon für junge Menschen sinnvoll.


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigte einsetzen, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln kann.


Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll, wenn eine Betreuung notwendig wird.


Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche an die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte fest, wie Sie medizinisch-pflegerisch versorgt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.


DIE BERATUNG

Die am Netzwerk Pflegeberatung beteiligten Verbraucherzentralen beraten Sie zu den oben beschriebenen Themen montags und mittwochs von 10.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr unter folgenden Telefonnummern:

Thema: Patientenverfügung
0180/3 770 500 - 1 (9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)

Thema: Vertragsberatung
0180/3 770 500 - 2 (9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)

Thema: Alternative Wohnformen
0180/3 770 500 - 3 (9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)

Thema: Unterhaltsrecht und Sozialamt
Informationen hierzu erhalten Sie unter allen drei genannten Telefonnummern.


Für weitere Informationen senden wir Ihnen gerne das Faltblatt "Netzwerk Pflegeberatung" zu. Rufen Sie uns einfach an:

Christine Heinze:
Tel.: 040/589 680-211

Inga Butendeich:
Tel.: 040/589 680-212


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