PFLICHTVERSICHERTE ARBEITNEHMER
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Unsere Betriebskrankenkasse ist bundesweit für alle geöffnet, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören: Wählen Sie unsere BKK und profitieren Sie von unserem umfassenden Angebot. Neben allen gesetzlichen Leistungen bieten wir zahlreiche Extra-Leistungen – einen Überblick erhalten Sie hier.
Für pflichtversicherte Mitglieder gilt unser allgemeiner Beitragssatz. Dieser wird jeweils zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen. Lediglich der gesetzliche Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9% muss vom Versicherten allein übernommen werden.