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STUDENTEN


Krankenversicherung der Studenten

Während Ihres Studiums sind Sie als eingeschriebener Student versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten. Damit sind Sie zugleich auch pflegeversichert.


Diese Versicherung endet grundsätzlich

nach dem 14. Fachsemester, längstens


zum Ende des Semesters, in welchem das 30. Lebensjahr vollendet wird.


Eine Verlängerung der Krankenversicherung als Student ist aus familiären oder privaten Gründen möglich.


Gründe für eine Verlängerung


Beitrag

Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten ist gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. Seit dem 01.07.2009 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung 53,40 EUR und zur Pflegeversicherung 9,98 EUR bzw. 11,26 EUR.


Familienversicherung

Die Krankenversicherung der Studenten ist ausgeschlossen, solange Sie Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung aus der Mitgliedschaft Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten bzw. Ihres Lebenspartners haben.


Voraussetzungen

Sie haben das 25. Lebensjahr nicht überschritten (Die Familienversicherung wird um die Zeit der Ableistung gesetzlicher Dienstpflichten verlängert).


Sie sind selbst nicht krankenversichert


Sie wohnen im Inland


Sie Verfügen über kein Einkommen, das 360 EUR (bzw. 400 EUR bei geringfügigen Beschäftigungen) monatlich übersteigt (BaföG wird nicht als Einkommen angerechnet).


Der höher verdienende Elterteil ist nicht privat versichert




Beitrittserklärung 37 kB


Krankenversicherung im Ausland

Absolvieren Sie ein Praktikum oder Studiensemester im Ausland, bleiben Sie als Student pflichtversichert, solange Sie in Deutschland an einer anerkannten Hochschule immatrikuliert sind.


Freiwillige Mitgliedschaft

Endet Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten, können Sie sich als freiwilliges Mitglied bei unserer BKK weiterversichern. Bitte reichen Sie uns den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der letzten Versicherung ein.


Versicherungsbescheinigung

Wenn Sie mit dem Studium an der Hochschule beginnen, benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung von unserer BKK, gleichgültig ob Sie Familien-, pflicht- oder freiwillig versichert sind. Solange das Versicherungsverhältnis sich nicht ändert, ist sie für das gesamte Studium gültig. Wechseln Sie die Hochschule, benötigen Sie eine neue Bescheinigung.


Beschäftigung während des Studiums


Sozialversicherung im Praktikum


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