STUDENTEN
Krankenversicherung der Studenten
Während Ihres Studiums sind Sie als eingeschriebener Student versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten. Damit sind Sie zugleich auch pflegeversichert.
Diese Versicherung endet grundsätzlich
nach dem 14. Fachsemester, längstens
zum Ende des Semesters, in welchem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Eine Verlängerung der Krankenversicherung als Student ist aus familiären oder privaten Gründen möglich.
Gründe für eine Verlängerung
Beitrag
Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten ist gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. Seit dem 01.07.2009 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung 53,40 EUR und zur Pflegeversicherung 9,98 EUR bzw. 11,26 EUR.
Familienversicherung
Die Krankenversicherung der Studenten ist ausgeschlossen, solange Sie Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung aus der Mitgliedschaft Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten bzw. Ihres Lebenspartners haben.
Voraussetzungen
Sie haben das 25. Lebensjahr nicht überschritten (Die Familienversicherung wird um die Zeit der Ableistung gesetzlicher Dienstpflichten verlängert).
Sie sind selbst nicht krankenversichert
Sie wohnen im Inland
Sie Verfügen über kein Einkommen, das 360 EUR (bzw. 400 EUR bei geringfügigen Beschäftigungen) monatlich übersteigt (BaföG wird nicht als Einkommen angerechnet).
Der höher verdienende Elterteil ist nicht privat versichert

