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FAMILIENVERSICHERUNG


Für die ganze Familie

Ihre Familienangehörigen sind ohne zusätzliche Beiträge und mit umfangreichen Leistungsanspruch mitversichert, soweit sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.


Die Familienversicherung gilt für

Ehegatten


Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Nichterwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.


Kinder in der Schul- und Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bei Unterbrechung von Schule oder Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst wird der Zeitraum um die Zeit der Dienstpflicht verlängert.


Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, ohne Altersbegrenzung.


Angaben zur Feststellung der Familienversicherung 22 kB


Das monatliche Einkommen des Angehörigen darf jedoch die Einkommensgrenzen (siehe aktuelle Daten) nicht übersteigen, und er darf auch nicht selbst bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Ist Ihr Ehepartner privat versichert und bezieht ein höheres Einkommen, das über der monatlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, können die Kinder nicht in die BKK-Familienversicherung aufgenommen werden.




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