RENTNER
Krankenversicherung der Rentner
Besonders im Alter ist ein zuverlässiger Partner für Ihre Gesundheit wichtig. Alle Rentner können Mitglied unserer BKK werden
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen und die Vorversicherungszeit erfüllen, sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert (Ausnahme: Es besteht eine so genannte Vorrangversicherung, z.B. als Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätiger). Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihrer Berufstätigkeit 90% des Zeitraums Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Erfüllen Sie die Vorversicherungszeit nicht, haben Sie die Möglichkeit einer Freiwilligen Mitgliedschaft. Selbstverständlich sind auch Ihre Angehörigen beitragsfrei familienversichert, sofern sie keine eigene Rente beziehen oder ihr Monatseinkommen 355 EUR nicht übersteigt.
Beiträge und Beitragsbemessung
Bei der Beitragsbemessung wird der Zahlbetrag aus der gesetzlichen Rente zugrunde gelegt. Zusätzliche Versorgungsbezüge (Direktversicherungen zur betrieblichen Altersversorgung, Betriebsrenten) oder Arbeitseinkommen sind ebenfalls beitragspflichtig. Die Beiträge werden bis zur Beitragbemessungsgrenze erhoben.
Für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen gilt unser allgemeiner Beitragssatz.
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von versicherungspflichtigen Rentnern und dem Rentenversicherungsträger anteilig getragen. Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen tragen versicherungspflichtige Rentner allein.

