BEHANDLUNGSFEHLER
Hilfe bei Behandlungsfehlern
Haben Sie das Gefühl, dass Ihrem Arzt ein Fehler unterlaufen ist? Sprechen Sie mit uns, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Behandlungsfehler können zum Beispiel bei falscher Diagnose und unsachgemäßer Behandlung oder nicht fachgerechter Operation auftreten. Bei Nachweis solcher Fehler besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Wir beraten Sie über eine sinnvolle Vorgehensweise und bieten Ihnen Unterstützung, damit Sie eventuelle Ansprüche geltend machen können.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Susanne Feldhusen, Tel. 040 / 589680 - 216
Christa Helten, Tel. 040 / 589680 - 217

